End User License Agreement (EULA)

INFORMATION FÜR NUTZER: LESEN SIE DIE FOLGENDE VERBINDLICHE VEREINBARUNG ("VEREINBARUNG") SORGFÄLTIG; ZUR LIZENZIERUNG VON REFEREEMANAGER ("SOFTWARE") WIRD DIESE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND MAG. FLORIAN Leitner EDV-DIENSTLEISTUNGEN ODER EINEM BEVOLLMÄCHTIGTEM PARTNER, DER EINE BEVOLLMÄCHTIGTE JURISTISCHE ODER NATÜRLICHE PERSON IST UND DIE SOFTWARE AUFGRUND EINER VEREINBARUNG MIT MAG. FLORIAN Leitner EDV-DIENSTLEISTUNGEN VERTREIBT, GESCHLOSSEN. AUS GRÜNDEN DER LESBARKEIT BEZEICHNET DER BEGRIFF "Leitner-EDV" SOWOHL MAG. FLORIAN Leitner EDV-DIENSTLEISTUNGEN ALS AUCH IHRE BEVOLLMÄCHTIGTEN PARTNER. "NUTZER" O.Ä. BEGRIFFE UMFASSEN IMMER AUCH FRAUEN. WENN SIE DIE SOFTWARE ÜBER DAS INTERNET DURCH INSTALLIEREN ODER ABONNIEREN ERWERBEN, STIMMEN SIE ("SIE" MEINT HIER ENTWEDER EINE NATÜRLICHE ODER EINE JURISTISCHE PERSON) DAMIT ZU, EINE PARTEI DIESER VEREINBARUNG ZU WERDEN UND DADURCH VERTRAGLICH VERPFLICHTET ZU SEIN. STIMMEN SIE NICHT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU, INSTALLIEREN UND ABONNIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT.

Die Software, die im Rahmen dieser Vereinbarung lizenziert wird, umfasst die EPU Buchhaltung-App und seine Komponenten und Exporte sowie sämtliche in Maschinencode gelieferten Updates und Upgrades.

§1 Lizenztypen

(1) Abonnement. Die Software-Lizenz ist ein Software-Abonnement ("Abonnement"). Die Software ist für die Laufzeit des Abonnements lizenziert. Das Abonnement umfasst für die Abonnementlaufzeit auch alle Upgrades die allen anderen Lizenznehmern der Software zur Verfügung gestellt werden. Das Abonnement gilt jeweils immer für 1 Jahr ab Freischaltung durch Leitner-EDV.

(2) Gratis. Die Gratis-Version wird dem Benutzer unentgeltlich zum Zweck der Evaluierung zur Verfügung gestellt. Nutzer müssen sich ebenfalls an diese Vereinbarung halten, es erwachsen ihnen durch die Nutzung der Gratis-Version aber keine Rechte.

§2 Vervielfältigungsrechte

(1) Es ist Ihnen gestattet, das gelieferte Programm zu kopieren, wenn eine solche Vervielfältigung für die Nutzung des Programms notwendig ist. Eine notwendige Vervielfältigung ist auch die Installierung des Programms vom ursprünglichen Datenträger auf dem Speicher der genutzten Hardware und das Laden des Programms in den RAM-Speicher.

(2) Weiterhin ist eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken gestattet.

(3) Andere Kopien, einschließlich Ausdrucke des Programm-Quellcodes oder Fotokopien eines etwaiigen Handbuchs, sind nicht gestattet.

§3 Beschränkungen

Dem Endnutzer ist es untersagt (und er gestattet auch keinem Dritten):

  • (a) die Software zu dekompilieren, auseinanderzunehmen oder rückzuentwickeln oder eine Rekonstruierung oder die Entdeckung des Quellcodes, der zugrundeliegenden Ideen, Algorithmen, Dateiformaten oder Programmierschnittstellen der Software auf irgendeine Weise zu versuchen
  • (b) die Software (oder Teile davon) zu Mehrbenutzersystem-, Hosting-, Provider-oder anderen Zwecken zu vertreiben, verkaufen, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verpachten oder zu nutzen;
  • (c) Produktkennzeichnungen, Eigentumsschutz-, Copyright-oder andere Kennzeichnungen in der Software zu entfernen;
  • (d) Teile der Software zu verändern oder abgeleitete Werke davon herzustellen;
  • (e) leistungsbezogene Informationen oder Analysen (einschließlich Benchmarking) einer sich auf die Software beziehenden Quelle öffentlich zu verbreiten.

§4 Verkauf und Vermietung an Dritte. Rechtsübertragung

(1) Unter keinen Umständen ist es Ihnen gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Leitner-EDV die Software, eine Kopie oder ein Recht an der Software ganz oder teilweise zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, zu verpachten, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu veröffentlichen, abzubilden, zu vertreiben oder auf andere Art an einen Dritten zu übertragen, jedoch können Sie Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung einer anderen natürlichen oder juristischen Person dauerhaft übertragen, sofern Ihnen ein solches unabdingbares Recht ausdrücklich durch das einschlägige Recht Ihrer Rechtsordnung zugestanden wird und sofern Sie gleichzeitig diese Vereinbarung, die Software und sämtliche Printmaterialien übertragen.

(2) Ihnen ist es nicht gestattet, die Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung zu übertragen oder abzutreten, es sei denn es ist etwas Anderes ausdrücklich in dieser Vereinbarung bestimmt.

§5 Eigentumsrechte

(1) Unbeschadet anderer gegensätzlicher Bestimmungen dieser Vereinbarung haben und behalten Leitner-EDV und seine Lizenzgeber sämtliche Rechte, Eigentumsrechte oder Anrechte an der Software und ihren Kopien, Änderungen und abgeleiteten Werken (einschließlich der Patente, Urheberrechte, Markenzeichen, Geschäftsgeheimnissen und anderen geistigen Eigentumsrechten). Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis, dass er nur ein beschränktes Lizenzrecht an der Software erhält und dass im Rahmen dieser Vereinbarung oder auf andere Weise trotz der Verwendung von Begriffen wie "Erwerb" oder "Verkauf" keine Eigentümerrechte an Sie übergehen. Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Lizenzgeber von Leitner-EDV ein wesentliches Interesse an dieser Software haben und dass, sofern diese EULA nicht direkt mit ihnen abgeschlossen wurde, sie die Begünstigten dieser EULA sind.

(2) Auf Aufforderung bestätigt der Endnutzer schriftlich, dass er die Software für genau eine Person benutzt. Ein Abo darf nicht auf mehreren Endgeräten für unterschiedliche Personen genutzt werden.

§6 Gewährleistung

(1) Mängel an der gelieferten Software, einschließlich der Bedienungsanleitungen und anderen Dokumenten, werden bei Benachrichtigung durch den Endnutzer bei https://github.com/Leitner-EDV/EPU-Buchhaltung/issues oder über andere Kommunikationswege wie Mail oder Telefon innerhalb der stillschweigend vereinbarten Gewährleistungspflicht von 12 Monaten ab Lieferdatum behoben. Leitner-EDV kann den Mangel unentgeltlich reparieren oder die mangelhafte Sache ersetzen.

(2) Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist repariert werden oder scheitern die Reparatur oder Ersatzlieferung aus einem anderen Grund, kann der Endnutzer entweder eine Kaufpreisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Reparatur oder Ersatzlieferung gelten nur dann als gescheitert, wenn Leitner-EDV eine angemessene Möglichkeit zur Reparatur oder Ersatzlieferung hatte oder wenn sie vom Verkäufer verweigert wurden oder wenn sie unzumutbar verzögert wurden.

(3) Leitner-EDV übernimmt keine Haftung für den fehlerfreien Betrieb der Software, wenn die Bedingungen in den Systemunterlagen nicht befolgt werden oder wenn Sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung verletzen.

(4) MIT AUSNAHME DES OBEN GESAGTEN WIRD DIE SOFTWARE "WIE SIE IST" GELIEFERT. Leitner-EDV MACHT KEINE ZUSICHERUNGEN UND GIBT KEINE GARANTIE HINSICHTLICH DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE AB. MIT AUSNAHME EINER GEWÄHRLEISTUNG, EINER ZUSTANDSGARANTIE, EINER ZUSICHERUNG ODER BESTIMMUNG, DIE (UND IN DEM MASSE WIE SIE) GEMÄSS EINSCHLÄGIGEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN, ÜBERNIMMT Leitner-EDV KEINE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSTANDSGARANTIE, ZUSICHERUNG ODER BESTIMMUNG (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, DURCH GESETZ, FALLRECHT, GEWOHNHEITSRECHT, NUTZUNG ODER ANDERS) HINSICHTLICH EINES GEGENSTANDES EINSCHLIESSLICH DER NICHT-VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, MARKTGÄNGIGKEIT, BEFRIEDIGENDER QUALITÄT, INTEGRATION ODER ANWENDBARKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE. SIE (DER ENDNUTZER) ÜBERNEHMEN DIE FEHLER UND DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER LEISTUNG UND VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE ZUR ERREICHUNG IHRER ERWÜNSCHTEN ERGEBNISSE UND FÜR DIE INSTALLATION, NUTZUNG UND ERGEBNISSE DER SOFTWARE.

(5) Die vorstehenden Gewährleistungsregeln gelten nicht, wenn Sie

  • (a) Veränderungen an der Software ohne die Zustimmung von Leitner-EDV vornehmen oder deren Vornahme veranlassen,
  • (b) die Software auf eine Weise nutzen, für die sie nicht beabsichtigt ist oder
  • (c) die Software anders als in dieser Vereinbarung gestattet nutzen.

§7 Haftungsbeschränkung

Leitner-EDV UND IHRE LIZENZGEBER HAFTEN FÜR FORDERUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, NUR BEI VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT. DIE OBIGE HAFTUNSBESCHRÄNKUNG FINDET BEI ZWINGENDEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN KEINE ANWENDUNG. Leitner-EDV UND IHRE LIZENZGEBER HAFTEN NICHT FÜR FORDERUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, (I) WENN DIE SCHÄDEN DURCH EINE NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, DIE NICHT GEMÄSS DEN UNTERLAGEN ERFOLGT, ODER (II) WENN DER MANGEL ODER DIE SCHÄDEN DURCH DEN NUTZER, EINER VERÄNDERUNG ODER –ERWEITERUNG DURCH DRITTE ODER EINER DRITT-SOFTWARE VERURSACHT WURDEN. Leitner-EDV UND IHRE LIZENZGEBER HAFTEN NICHT FÜR FORDERUNGEN ODER SCHÄDEN AUS VON VORNHEREIN GEFÄHRLICHER NUTZUNG DER SOFTWARE UND/ODER DRITT-SOFTWARE, DIE IN DIESER VEREINBARUNG LIZENZIERT WIRD. UNBESCHADET GEGENSETZLICHER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG BELÄUFT SICH DIE HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE VON Leitner-EDV AUS DIESER VEREINBARUNG AUF EINEN BETRAG, DER DEN FOLGENDEN BEIDEN BETRÄGE ENTSPRICHT ODER NIEDRIGER IST ALS DIESE: 1000 € ODER EIN BETRAG, DER DEN GEZAHLTEN LIZENZGEBÜHREN FÜR DIE DEN SCHADEN UNMITTELBAR VERURSACHENDE SOFTWARE ENTSPRICHT. IN KEINEM FALL HAFTEN Leitner-EDV ODER IHRE LIZENZGEBER FÜR SCHÄDEN, DIE NICHT UNMITTELBARE SCHÄDEN SIND. EINE DARÜBERHINAUSGEHENDE HAFTUNG VON Leitner-EDV ODER IHREN LIZENZGEBERN IST AUSGESCHLOSSEN, UNABHÄNGIG VON IHRER ART, OB VERTRAGLICH ODER DELIKTISCH UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DER LIZENZNEHMER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS AUFGEKLÄRT WORDEN IST. IN KEINEM FALL HAFTEN Leitner-EDV ODER IHRE LIZENZGEBER FÜR EINEN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHENDEN SCHADENSBETRAG AUS ATYPISCHEN, NEBEN-, FOLGE- ODER UNMITTELBAREN SCHÄDEN, AUS KOSTEN ODER AUSGABEN, AUS VERLUST DES GOOD-WILL, VON EINKÜNFTEN ODER WIRTSCHAFTLICHEN GEWINNEN, VON ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, AUS DATENVERLUSTEN ODER AUS STRAFSCHADENERSATZ (EXEMPLARY DAMAGES, PUNITIVE DAMAGES). WEITERHIN FINDET BUNDESRECHT ANWENDUNG IM HINBLICK AUF DIE HAFTUNG DER PARTEIEN FÜR PERSONENSCHÄDEN ODER TOD IN DEM MASSE, WIE DIESE AUF DER FAHRLÄSSIGKEIT DER ANDEREN PARTEI, IHRES PERSONALS ODER IHRER SUB-UNTERNEHMERBERUHT, SOWIE FÜR VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN, BETRUG UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT. DIESE SOFTWARE IST NICHT FEHLERTOLERANT UND WURDE NICHT FÜR DIE NUTZUNG IN EINER GEFÄHRLICHEN UMGEBUNG, FÜR DIE ES EINER AUSFALLSICHEREN LEISTUNG ODER EINES AUSFALLSICHEREN BETRIEBS BEDARF, ERSTELLT ODER BEABSICHTIGT. DIE SOFTWARE IST NICHT BESTIMMT FÜR DEN BETRIEB IN DER FLUGZEUGNAVIGATION, IN KERNTECHNISCHEN ANLAGEN ODER KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, IN WAFFENSYSTEMEN, UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN LEBENSERHALTUNGSSYSTEMEM, IN DER FLUGÜBERWACHUNG ODER IN ANDEREN ANWENDUNGSSITUATIONEN ODER INSTALLATIONEN, IN DENEN EIN BETRIEBSFEHLER ZUM TODE, ODER ZU SCHWEREN PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN FÜHREN KANN.

§8 Vertraulichkeit

Sie stimmen zu, dass die Software und Informationen bezüglich der Software einschließlich Schlüssel, Technologien, Know-how, Ideen, Algorithmen, Testverfahren, Strukturen, Schnittstellen, Spezifikationen, Dokumentationen, Programmfehler, Problemmeldungen, Analysen und Leistungsinformationen und anderer technischer, wirtschaftlicher und Produkt-Daten, die Unterlagen einschließlich des besonderen Designs und der Struktur von speziellen Programmen vertrauliche geschützte Informationen von Leitner-EDV sind. Es ist Ihnen nicht gestattet, die vertraulichen Informationen in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Leitner-EDV Dritten gegenüber offenzulegen, zur Verfügung zu stellen oder anderweitig Zugriff zu verschaffen. Sie führen angemessene Sicherheitsmaßnahmen durch, um die vertraulichen Informationen zu schützen. Die exportierten Dateien sind davon nicht betroffen.

§9 Laufzeit und Ende

Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung erlöschen unmittelbar ohne Benachrichtigung durch Leitner-EDV bei einer wesentlichen Vertragsverletzung oder bei einer Klage zur Beschränkung der Rechte von Leitner-EDV und/oder ihrer Lizenzgeber an der Software. Der Lizenzgeber oder Leitner-EDV können diese Vereinbarung kündigen, wenn die Software Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten oder Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen wird oder nach berechtigter Einschätzung des Lizenzgebers oder von Leitner-EDV wahrscheinlich werden könnte. Nach der Kündigung stellen Sie die Nutzung der Software ein und zerstören diese. Die Bestimmungen der Paragraphen zu Beschränkungen, Eigentumsrechten, Vertraulichkeit, Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen bleiben nach Kündigung dieser EULA wirksam.

§10 Allgemeine Bestimmung

Wird eine (oder mehrere) Bestimmung in dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, beabsichtigen die Parteien, dass eine solche Ungültigkeit oder Nicht-Durchsetzbarkeit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt und dass diese Vereinbarung so ausgelegt wird, als ob die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung zu keiner Zeit in der Vereinbarung enthalten war. Diese Vereinbarung und jegliche Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung und den Vereinbarungsgegenständen entstehen, unterliegen dem österreichischen Recht und werden dementsprechend ausgelegt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen ausländischem Recht, seinen Regelungen und Vorschriften und österreichischem Recht, seinen Regelungen und Vorschriften gehen das österreichische Recht, seine Regelungen und Vorschriften ausländischem Recht vor. UN-Kaufrecht (CISG) findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung.

§11 Laufzeit der Lizenz

Die in dieser Vereinbarung eingeräumte Lizenz beginnt am Tag des Erwerbs der Software und läuft zum Ende der Laufzeit, für die die Lizenz erworben wurde, ab.

§12 Leistungsbeschreibung

Die App EPU Buchhaltung vom Entwickler Mag. Florian Leitner gibt es in der Gratis-Version und in einer Profi-Version.

In der Gratis-Version kann der User mit der App seine Einnahmen und Ausgaben, Zeitaufwand und gefahrene Kilometer als Unternehmer manuell eingeben und speichern. Kilometer und Fahrtdauer müssen manuell hinzugefügt werden. Fahrgemeinschaften und Fahrtkostenbeiträge (als Passagier) sowie Fahrtkosteneinnahmen (als Fahrer) sowie km-Geld für Mitfahrer können nicht hinzugefügt werden. Die App berechnet mithilfe dieser Daten und der in den Einstellungen angegebenen Daten wie Diäten, Kilometergeldsätzen und Ausnahmen die steuerlich relevanten Einnahmen / Ausgaben jedes Eintrags. Die Gratis-Version eignet sich nur als Nachweis der Steuerdaten, wenn sie mit einem Google-Account verknüpft ist, da sie sonst keine Signatur der Einträge erlaubt und somit nicht ohne Zweifel sichergestellt werden kann, dass die Einträge unverändert sind und bleiben.

Die Gratis-Version beinhaltet keinen Export aller Daten, allerdings können die persönlichen Daten ohne Berechnungen (sh. Datenschutzerklärung) per Mail angefragt werden und werden anschließend im JSON Format bereitgestellt.

Beim Hinzufügen von Einträgen wird in der Profi-Version der Ort angezeigt, der von Google Maps gefunden wurde. Der User soll hier überprüfen, ob der Ort richtig ist und ihn gegebenenfalls korrigieren.

In der Profi-Version können zur detaillierteren Dokumentation Kilometerstände des Autos hinzugefügt werden. Daraus ergibt sich keine Garantie, dass die App ein finanzamtkonformes Fahrtenbuch darstellt, da private oder Fahrten für andere Zwecke nicht erfasst werden und Änderungen einen Monat lang möglich sind. Eine Schätzung der Aufwendungen ist dadurch aber jedenfalls gegeben.

Die Profi-Version beinhaltet zusätzlich Berechnungen zu Autokosten (tatsächliche Kosten vs. Kosten gem. km-Geld) und eine Hilfe für die Eintragung für die Steuererklärung. Die Berechnung und Darstellungen wurde sorgfältig programmiert, jedoch können immer Bugs auftreten. Die Verantwortung dafür, die Daten vor der Eingabe in die Steuererklärung zu überprüfen, obliegt daher weiterhin dem User.

Die Profi-Version beinhaltet außerdem den Export aller generierten Daten als PDF und/oder Excel-Datei. Die ersten drei PDF-Exports sind mit qualifizierten Zeitstempeln von Globaltrust versehen und gemäß dem Standard PAdES-LTA signiert. Diese PDFs eignen sich als Nachweis der Steuerdaten, da die Zeitstempel bis zu 35 Jahre lang nachgeprüft werden können. PDFs signiert von DigiCert könnten ebenfalls akzeptiert werden, jedoch ist DigiCert kein akkreditierter Vertrauensdienstleister in der EU, sondern ein Mitglied der Adobe Approved Trust List. Deshalb kann es nicht garantiert werden. Excel-Dateien können in Verbindung mit einem qualifizierten PDF eine Erleichterung bei der Summenbildung darstellen. Die Excel-Datei alleine könnte auch als Nachweis reichen, da die Signatur nach dem Standard XAdES-XL erfolgt, allerdings sind die Zeitstempel hier auch vom Anbieter DigiCert und die Verifikation der Zeitstempel erfolgt nicht klar nachvollziehbar in Excel. Daher kann nicht zugesichert werden, dass die Excel-Datei alleine ausreichend ist.

Die steuerlichen Informationen stellen in keiner Version der App den Anspruch daran, korrekt und vollständig zu sein und stellen nur eine Orientierung dar. Die korrekte Führung der Einnahmen-Ausgabenliste und die Kontrolle aller von der App vorgeschlagenen Werte obliegt dem Nutzer.

ACHTUNG: WENN SIE DIE EULA AKZEPTIEREN, AKZEPTIEREN SIE AUCH DIE DATENSCHUTZERKLÄRUNG. DIESE KÖNNEN SIE UNTER http://www.leitner-edv.eu/epu-buchhaltung/datenschutzerklärung EINSEHEN.

Dies ist Version 3 der EULA und gilt ab App-Version 2.8 ab 1.1.2021.